Psychische Gefährdungsbeurteilung plus (PGB+)

Psychische Gefährdungsbeurteilung plus von Vivio

Mentale Gesundheit am Arbeitsplatz stärken

Die psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) ist ein nützliches und für Arbeitgeber verpflichtender Prozess. Dabei stehen viele Arbeitgeber oder Beteiligte vor Fragen und Hürden bei der Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Gerne begleiten wir Sie in diesem Prozess und passen das Vorgehen individuell an die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen an. Dabei sehen wir die psychische Gefährdungsbeurteilung als wertvollen Schritt, um die mentale Gesundheit am Arbeitsplatz zu stärken.

Was sind psychische Belastungen?

Bei psychischen Belastungen sind verschiedene Bereiche relevant, die je nach Ausprägung oder Dauer auch gesundheitliche Folgen haben können. Gesundheitliche Folgen oder Beanspruchungen machen sich vor allem dann bemerkbar, wenn Mitarbeitende arbeitsbezogene Belastungen mit eigenen Ressourcen nicht mehr bewältigen können.

Zu den psychischen Belastungen zählen fünf Bereiche: 1) Arbeitsinhalt und Arbeitsinhalt, 2) Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung, 3) Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel, 4) soziale Faktoren und 5) neue Arbeitsformen. So kann es beispielsweise belastend für Mitarbeitende sein, wenn sie dauerhalft schnell arbeiten müssen, sie ständig unterbrochen werden, die Technik versagt, Konflikte auftauchen oder sie auch nach Feierabend erreichbar sind.

Wieso sollten psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfasst werden?

Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen seit Jahren stetig zu (u. a. TK Gesundheitsreport, 2022) und erzeugen für Arbeitgeber hohe Kosten. Ergänzend kommen Präsentismus, reduzierte Produktivität und erhöhte Fehleranfälligkeit durch psychische Erkrankungen hinzu (Kinman, 2019, Brit med bull, 129, 69). Daher sollten psychische Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig und systematisch reduziert werden. Der erste Schritt hierfür ist die Erfassung psychischer Belastungen durch eine Gefährdungsbeurteilung. Sie ist Grundlage, um den Gesundheitsschutz für Mitarbeiter/-innen zu verbessern und die psychische Gesundheit zu stärken. Hinzu kommt die rechtliche Verpflichtung laut Arbeitsschutzgesetz.

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Arbeit darf die Gesundheit möglichst nicht gefährden – dazu zählt auch die psychische Gesundheit (§4 ArbSchG). Daher ist rechtlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber eine Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastungen durchzuführen und passende Maßnahmen zu ergreifen hat (§5 Abs. 3 ArbSchG).

Was sind die Prinzipien der psychischen Gefährdungsbeurteilung bei Vivio?

Wir richten uns bei der Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung nach der Empfehlung der Arbeitsgruppe „Psychische Gesundheit in der Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, DGAUM) sowie nach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Dabei verstehen wir psychische Belastungen im Sinne der internationalen Norm DIN EN ISO 10075-1. Dabei richten wir uns nach den etablierten Gütekriterien psychologischer Diagnostik um eine sachgerechte Bewertung zu gewährleisten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wie unterscheidet sich die psychische Gefährdungsbeurteilung plus von anderen?

Psychische Belastungen sind ein vielschichtiges Feld, das am besten mehrdimensional angegangen wird. Daher bieten wir eine Kombination aus standardisierter Mitarbeiterbefragung mit anschließendem Analyseworkshop an. Während des gesamten Prozesses werden Sie dabei von unseren Psychologen begleitet.

Die standardisierte Mitarbeiterbefragung enthält zwei Befragungen in einem. Erstens erfasst sie systematisch psychische Belastungen und Beanspruchungen bei der Arbeit. Dazu zählen die fünf Gestaltungsbereiche gesunder Arbeit gemäß der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Zweitens erfassen wir ergänzend das psychische Befinden sowie Handlungsfelder für die Gesundheitsprävention. Hierfür kommt ein selbst entwickelter normierter Fragebogen zu Einsatz.

Anschließend erarbeiten wir in einem moderierten Workshop mit Ihren Mitarbeiter/-innen konkrete Schritte, wie Belastung durch strukturelle, organisatorische oder prozessbedingte Veränderungen reduziert werden kann.

Qualitätssicherung der psychischen Gefährdungsbeurteilung plus bei Vivio

  • Kombination aus standardisierter Befragung sowie tiefergehender Analyse.
  • Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung richten wir uns nach den Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).
  • Die Erfassung des psychischen Befindens und der Handlungsfelder für die
  • Gesundheitsprävention erfolgt mit einem selbst entwickelten und normierten Fragebogen.
  • Die gesamte Mitarbeiterbefragung erfolgt anonymisiert über ein DGSVO-konformes Online-Umfragetool.
  • Als Arbeitgeber/-in erhalten Sie anschließend einen anonymisierten Bericht.

Welche Möglichkeiten der psychischen Gefährdungsbeurteilung gibt es noch?

Die Erfassung psychischer Gefährdungen mit einem ausführlichen Fragebogen ist ein verlässlicher Baustein in der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Jedoch kann es sein, dass die Methode nicht zu jedem Betrieb oder Unternehmen passt. Stets sollte daher der Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Neben einer Mitarbeiterbefragung sind auch Beobachtungsinterviews und / oder Workshops denkbar. Sprechen Sie uns gern an für eine individuelle Beratung!

Gibt es die psychische Gefährdungsbeurteilung auch als Kurzversion?

Ja, wir bieten neben der psychischen Gefährdungsbeurteilung plus auch zwei kürzere Verfahren an. Erstens bieten wir ein kompaktes Screening-Verfahren an, das eine Abschätzung von psychischen Belastungsfaktoren ermöglicht. Dieses bietet sich gerade für kleinere Unternehmen oder Mitarbeitende, die nur wenige Minuten am PC-Bildschirm verbringen können an. Mit unserem Screeningverfahren schaffen Sie einen Einstieg in die psychische Gefährdungsbeurteilung und können bei Bedarf darauf spezifische weitere Schritte aufbauen.

Zweitens bieten wir eine Erfassung von Handlungsfeldern aus dem Bereich der Gesundheitsprävention an. Mit diesem erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge, die sie konzentriert und vollständig umsetzen können.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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